Kino.to

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Brilliant InnOCence
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Kino.to

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Gepostet: 09.06.2011 - 10:46 Uhr  ·  #1
Falls es doch noch jemand nicht mitbekommen haben sollte:

Kino.to ist down.

Kino.to war eine deutschsprachige Video-on-Demand-Website für Kinofilme, Serien und Dokumentationen. Kino.to gehörte laut Alexa Internet im Juli 2009 zu den 50 meistbesuchten Websites in Deutschland.
Nach Angaben der Betreiber wurde die Seite von rund vier Millionen Zuschauern im Monat besucht. Schätzungen gingen von ca. 400.000 verschiedenen Benutzern täglich aus,über 96 Prozent der Besucher stammten dabei aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Am 8. Juni 2011 wurde die Website vom Netz genommen.
Ermittler der Polizei in Deutschland, Spanien, Frankreich und den Niederlanden führten zahlreiche Razzien in Wohnungen, Geschäftsräumen und Rechenzentren durch.
13 Betreiber wurden verhaftet, nach einer weiteren Person werde derzeit gefahndet. Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerblichen Begehung von Urheberrechtsverletzungen in über einer Million Fällen.
dynas
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Re: Kino.to

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Gepostet: 09.06.2011 - 11:55 Uhr  ·  #2
Boah das ist ja krass !

Ich hab neulich was mitbekommen das kino.to in Österreich für einen Tag down war. Dort hat kino.to die Sperre dann innerhalb eines Tages aber wieder umgangen ^^

Ich denke das die jetzt wohl ganz schön am Arsch sind -> lol -> "Begehung von Urheberrechtsverletzungen in über einer Million Fällen" ^^
Brilliant InnOCence
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Re: Kino.to

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Gepostet: 09.06.2011 - 12:38 Uhr  ·  #3
Ich denke das die sich relativ gut aus der Afähre ziehen können mit evntl. geldstrafen..

Im Grunde haben sie nie etwas Illegals gemacht

Es gab keinen einzigen Film auf der Seite direkt etc.
Streaming ist auch nicht verboten da es keine Vervielfältigung ist.
Es geht ja auch nur darum das Sie annhemen das die "Kino.to" Betreiber mehr oder weniger eine Organiesationen mit div. Hostern gehabt bzw gegründet hat.

DAs mit Kino.to in Österreich war so das gegen Filebase.to eine Verfügung eingereicht worden und somit seit dem (irgendwann 2010) keine verlinkung von Filebase auf Kino.to mehr stattfinden durfte

Wo die seite mal 1 Tag down war, das wahren die Server die in den Niederlanden Standen dort wo so etwas änliches durchgezogen so das sie dort die Server vom netz nehmen mussten.


WENN DIE SCHLAU SIND!!! haben sie nichts keinen Film keine Doku rein garnichts in dieser Richtung auf ihren Privatrechner und Servern gehabt. (wozu auch wird alles direkt online gehostet bei irgendwelchen anbietern) Dann können die dennen so gut wie nichts anhaben.
Warscheinlich wird dann schnell mal ein gesetz entworfen etc... aber naja

aus wiki noch etwas zum gesetz:

Deutschland

Filmfirmen und Lobbyorganisationen wie die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen halten das Angebot für rechtswidrig. So müsse Kino.to als Aggregator zumindest als Störer haften. Seit 2008 ging die GVU gegen die Kino.to-Betreiber, die in Deutschland vermutet wurden, vor.

Für Besucher von Kino.to ist die Rechtslage in Deutschland umstritten, bisher hat es noch keine entsprechenden Klagen und Prozesse gegeben.
Die Lobbyorganisation Respect Copyrights vertritt die Auffassung, dass das Anschauen von Videostreams von Internetplattformen wie Kino.to verboten sei, da es sich um illegale Vorlagen handele. Beim Streamen solcher Dateien werde auf dem Rechner eine Zwischenspeicherung durchgeführt und rechtlich gesehen somit eine Kopie von einer illegalen Vorlage erzeugt, die selbst auch immer illegal sei.
Dem wird entgegengehalten, dass eine flüchtige Kopie im temporären Arbeitsspeicher gemäß § 44a UrhG keine illegale Kopie sei.[13][17][18] Für die Frankfurter Allgemeine Zeitung ist „der bloße Abruf copyright-geschützter Inhalte in einer bislang straffreien rechtlichen Grauzone angesiedelt“, so dass – wie Spiegel Online ergänzt – „im Hinblick auf die Stream-Dienste die Rechtslage durchaus nicht so klar ist, wie GVU und Respect Copyrights Glauben machen wollen.“

In einer Presseerklärung verkündete Respect Copyrights 2009, dass man versuchen wolle, „eine Kooperationsvereinbarung mit den Internetserviceprovidern zu erzielen“, um den Zugang für solche Dienste zu erschweren und zu sperren.„Das Problem ist nur, dass dem die Überwachung des Kommunikations- und Konsumverhaltens seiner Kunden gesetzlich untersagt ist.“ (Fernmeldegeheimnis und § 7 Telemediengesetz)

Laut ihrem Jahresbericht 2009 verfolgt die GVU „weiterhin ihre Strategie, vornehmlich gegen Täter an der Spitze der illegalen Verbreitungspyramide sowie an den Schnittstellen zur illegalen Massenverbreitung zu ermitteln.“


Österreich

Das Ansehen der Videostreams auf Kino.to war in Österreich legal.Da die Seitenbetreiber nicht festgestellt und die Website kino.to auch nicht abgeschaltet werden konnte, wollte die österreichische Lobbygruppe Verein Anti-Piraterie der Film- und Videobranche (VAP) eine österreichweite Sperre der Internetseite erzwingen. Anfang Oktober 2010 forderte VAP alle Internetanbieter dazu auf, kino.to zu sperren. Alle Internetanbieter weigerten sich jedoch, der Forderung nachzugehen, da hierzu „jede Rechtsgrundlage fehle“.

Ende Oktober 2010 reichte VAP mit Unterstützung der Produktionsfirmen Wega Film, Constantin Film und Satel Film eine Klage gegen UPC Austria, einem der größten Internetanbieter in Österreich, ein. Mit dieser Klage wurde in Österreich erstmals die komplette Sperrung einer Internetseite gefordert. Die ISPA steht aber weiterhin auf dem Standpunkt, dass „Provider, die ihren Kunden den Zugang zum Internet zur Verfügung stellen, gesetzlich nicht ermächtigt geschweige denn verpflichtet seien, die über ihre Leitungen transportierte Informationen zu kontrollieren“. Am 17. Mai 2011 sprach das Handelsgericht Wien dem VAP eine einstweilige Verfügung gegen UPC Austria zu. Diese besagt, dass „UPC vorerst seinen Kunden die Streamingplattform Kino.to nicht mehr zugänglich machen dürfe“. Nachdem der VAP 50.000€ als Sicherheitsleistung bei Gericht hinterlegt hatte, trat die einstweilige Verfügung in Kraft und UPC musste daraufhin die Domain kino.to sowie sechs weitere IP-Adressen sperren. Die Sperre betraf zu der Zeit jedoch nur den Raum Wien. UPC setzt sich nach wie vor gegen eine Inhaltskontrolle ein, allerdings „wird der Konzern die gerichtliche Entscheidung selbstverständlich respektieren“.schon einen Tag später wurde eine andere Mirrorseite erstellt um die Sperre von kino.to zu umgehen.

Schweiz

In der Schweiz ist die Rechtslage bezogen auf den Konsum von rechtswidrigen Online-Streams klar geregelt. Grundsätzlich ist jegliches Downloaden legal, lediglich Uploaden ist illegal. Das Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte erlaubt in Artikel 19, dass veröffentlichte Werke zum Eigengebrauch verwendet werden.Die Nutzung von Online-Streams wie bei Kino.to wäre demnach aus diesem Grund in der Schweiz legal.
Carioca
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Re: Kino.to

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Gepostet: 09.06.2011 - 15:22 Uhr  ·  #4
ich finde hart, dass es einer der 50 meistbesuchten websites war und das im Grunde genommen illegal. Den eigentlich braucht man hier nicht lange rumreden, die haben die Kinofilme sich illegal besorgt und gestreamt, haben bisher nur eine Gesetzeslücke oder Unklarheit ausgenutzt. Das sich Gesetzte im Internet auf aktuelle Situationen hin schnell ändern, muss man dann auch hinnehmen...
dynas
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Re: Kino.to

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Gepostet: 09.06.2011 - 16:22 Uhr  ·  #5
naja, ich bin echt mal gespannt was da rauskommt, kriegt man ja bestimmt mit ^_^
ToXIC
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Re: Kino.to

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Gepostet: 09.06.2011 - 16:33 Uhr  ·  #6
glaub plizei und co. haben mehr ein problem damit, dass die betreiber sich nen profit daraus gezogen haben durch banner unso nen scheiss, was wohl ziemlich viel ist
dynas
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Re: Kino.to

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Gepostet: 10.06.2011 - 09:10 Uhr  ·  #7
LOL :-)

Razzia bei kino.to zwingt Millionen User, zwei Minuten nach neuer Streaming-Plattform zu suchen ! ^_^

Dresden (dpo) - Die überraschende Schließung der Streaming-Seite kino.to ist nicht nur ein großer Erfolg im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen, sondern hat auch negative Auswirkungen auf Millionen User in Deutschland, Österreich und der Schweiz: Sie alle sind nun dazu gezwungen, im Schnitt zwei Minuten nach einer neuen Plattform zu suchen, wo sie sich Filme und Serien halblegal und gratis ansehen können.
Hätte in der Zeit Pornos sehen können: B.
"Es war schrecklich", erklärte etwa der 32-jährige Serienjunkie Gernot B. gegenüber dem Postillon. "Ich war gerade mitten in der dritten Staffel von Big Bang Theory, als kino.to plötzlich ausfiel. So war ich gezwungen "big bang theory stream" zu googeln. Erst kurze Zeit später konnte ich mir die nächste Folge auf Movie2k.to ansehen."
B. überlegt nun, ob er sich seine Lieblingsserien künftig nicht doch lieber illegal auf die Festplatte herunterlädt anstatt sie zu streamen, um derartige Zeitverluste ausschließen zu können.
Auch Tine S. (24) aus Wittstock ist schockiert: "Wie schrecklich! Für meinen Filmabend musste ich gestern spontan auf Cine24.tv ausweichen. Da muss man sich erst wieder neu eingewöhnen. Die haben ja ganz andere Werbungen, die man erst wegklicken muss."
Doch selbst die Zukunft anderer Streamingseiten wie etwa stream-tv, streamload, kinodeutschland.com, Mega-Stream, MovFilm.net, alluc.org oder G-STREAM ist unsicher. Sollten die Fahnder mit einer ähnlichen Geschwindigkeit wie bei kino.to, das mindestens sechs Jahre online war, vorgehen, dann – so fürchten Branchenkenner – könnte die nächste schon 2017 abgeschaltet werden.

http://www.der-postillon.com/2…-user.html
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Re: Kino.to

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Gepostet: 10.06.2011 - 13:18 Uhr  ·  #8
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